Für uns Gastronomen in Ulm ist nun ab dem 1. Januar ein wenig Erleichterung eingetreten. Nun gilt seit dem 1. Januar auch auf der anderen Seite der Donau in Neu-Ulm ein Anti-Raucher-Gesetz, im Gegensatz zu der baden-württembergischen Variante (Landesnichtraucherschutzgesetz) nennt